Die hessische Landesregierung bringt ein eigenes Versammlungsgesetz des Landes auf den Weg. Die Opposition kündigt an, auf den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit achten zu wollen.

Hessen soll erstmals ein eigenes Versammlungsgesetz bekommen. CDU und Grüne haben den Entwurf eines „Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes“ vorgelegt, der am Dienstag zum ersten Mal im Landtag diskutiert wurde und das bislang in Hessen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ablösen soll. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer eigene Gesetze zur Regelung von Demonstrationen und Kundgebungen erlassen, einige Länder haben das bereits getan.

Man lege ein „modernes und wegweisendes Gesetz“ vor und verfolge das Ziel, „die friedliche Demonstrationskultur in Hessen zu fördern“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) bei der Vorstellung des Regelwerks. Die Versammlungsfreiheit sei ein im Grundgesetz verbrieftes Grundrecht und unentbehrlich für die Demokratie, betonte Beuth. Zugleich müsse man Radikalen entgegentreten, die dieses Recht missbrauchen und „unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit“ Straftaten verüben wollten.

Hessen: Das neue Gesetz beinhaltet ein Uniformverbot, das auch auf Linke zielt

Der Gesetzestext nimmt zentrale Urteile des Bundesverfassungsgerichts auf und betont das Recht der Bürger:innen, sich jederzeit und ohne Erlaubnis friedlich zu versammeln. Zugleich räumt der Entwurf der Polizei das Recht ein, Vorabkontrollen vorzunehmen, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gibt. Außerdem darf die Polizei Demonstrationen von oben filmen und diese Aufnahmen teils auch speichern. Zudem enthält der Entwurf ein Uniform- und Militanzverbot, das auf paramilitärisch aufmarschierende Neonazis, explizit aber auch auf sogenannte Blöcke auf linksradikalen Demonstrationen zielt. Zugleich enthält das Gesetz ein Verbot, sich auf Demos zu vermummen oder sogenannte Schutzausrüstung mitzuführen, die polizeiliche Eingriffe erschweren könnte.

Die Opposition im Landtag kündigte an, den Gesetzesentwurf im Innenausschuss kritisch begleiten zu wollen. Die Freiheit, sich zu versammeln, sei ein „elementares Grundrecht der Demokratie“, man werde den Entwurf daher „sehr kritisch“ lesen, sagte die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann. Das Bundesverfassungsgericht habe behördlichen Eingriffen in die Demonstrationsfreiheit immer wieder enge Grenzen gesetzt, betonte Hofmann, „und das ist auch gut so“.

Hessen: Von der Linkspartei heißt es, der Gesetzentwurf sei „vergeigt“

Der Linken-Politiker Ulrich Wilken legte sich bereits darauf fest, Schwarz-Grün habe die Chance auf ein modernes Versammlungsrecht mit dem vorgelegten Entwurf „vergeigt“. „Wir brauchen ein Gesetz, dass zum Versammeln einlädt, anstatt abzuschrecken“, forderte Wilken. Wenn die Polizei Demos mit Drohnen von oben filme, geschehe aber genau das Gegenteil.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Müller sagte, der Entwurf der Landesregierung sei eine gute Grundlage für die kommenden Beratungen. Hessen bekomme jetzt die Chance, die Rechte und Pflichten von Demonstrierenden, Versammlungsbehörden und Polizei transparent und praxisnah zu regeln. (Hanning Voigts)