Der Blick auf die Webseite der hessischen Landesregierung lohnt. Der Bericht von Ende April fasst die Zahlen staatlicher Überwachung durch den so bezeichneten Verfassungsschutz übersichtlich zusammen. Im „Bereich Linksextremismus“ kam es demnach zu zwei Observationen, einer Handyortung, mehreren Auskunftsersuchen und länger andauernde Observationen. Wie immer gilt: jedes Handy ist ein Bulle, lasst die Dinger zuhause wenn ihr könnt. Und bleibt trotzdem rational trotz Angst vor Überwachung im Umgang mit Technik. Eine sich ständiges in Unsicherheit wähnen aufgrund vermeintlich klandestiner Politik bringt dauerhafte Lähmung. Seid ehrlich zu Euch selbst, schätzt Euren Politikstil ordentlich ein, tauscht Euch mit Euren Genoss*innen aus. Für einen militanten Antifaschismus.
21. Wahlperiode Drucksache 21/2199
Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Auskunftsersuchen und Maßnahmen nach den §§ 7, 9, 10 und 11 Abs. 2 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG); dabei sind die Grundsätze des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen zu beachten. Der Bericht umfasst den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.
- Im Berichtszeitraum wurden keine verdeckten Einsätze technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung nach § 7 HVSG durchgeführt.
- Im Berichtszeitraum wurden zudem von insgesamt 76 Observationen nach § 11 Abs. 1 HVSG 36 Maßnahmen zur Aufklärung des Rechtsextremismus, eine Maßnahme im Bereich Reichsbürger/Selbstverwalter, 31 Maßnahmen zur Aufklärung des Islamismus, fünf Maßnahmen im Bereich der Spionageabwehr, zwei Maßnahmen im Bereich Links-extremismus und eine Maßnahme im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus durchgeführt.
- Maßnahmen zur Ortung von Mobilfunkendgeräten nach § 9 HVSG wurden im Berichtszeitraum in einem Fall im Bereich Linksextremismus durchgeführt.
- Nach § 10 Abs. 1 HVSG wurden 234 besondere Auskunftsersuchen gestellt. Die Maßnahmen dienten in 131 Fällen der Aufklärung des Rechtsextremismus, in 95 Fällen der Bekämpfung des Islamismus, in sechs Fällen der Aufklärung des Linksextremismus und in zwei Fällen der Bekämpfung des auslandsbezogenen Extremismus.
- Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HVSG wurden vier besondere Auskunftsersuchen gestellt. Die Maßnahmen dienten zur Aufklärung des Rechtsextremismus, des Linksextremismus und der Spionageabwehr.
- Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 HVSG wurde fünf besondere Auskunftsersuchen im Bereich der Spionageabwehr gestellt.
- Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 HVSG wurden 108 besondere Auskunftsersuchen durchgeführt. Die Maßnahmen dienten in 59 Fällen der Aufklärung des Rechtsextremismus, in drei Fällen der Aufklärung des Linksextremismus, in 40 Fällen der Aufklärung des Islamismus und in sechs Fällen der Spionageabwehr.
- Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 HVSG wurde ein Auskunftsersuchen zur Aufklärung des Islamismus gestellt.
- Nach § 11 Abs. 2 HVSG wurden sechs länger als 48 Stunden oder an mehr als drei Tagen innerhalb einer Woche dauernde Observationen durchgeführt. Die Maßnahmen dienten der Spionageabwehr sowie der Aufklärung des Islamismus, Linksextremismus und des auslandsbezogenen Extremismus.