Nach einem mutmaßlich geplantem Neonazi-Übergriff im mittelhessischen Wetzlar kommen die fünf Angeklagten mit gerichtlichen Auflagen davon.
Wetzlar – Nachdem die Polizei im mittelhessischen Wetzlar vor eineinhalb Jahren einen offenbar geplanten Neonazi-Überfall verhindert hat, ist das Verfahren gegen die fünf mutmaßlichen Angreifer eingestellt worden. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Wetzlar der Frankfurter Rundschau bestätigte, wurde der Fall bereits in der vergangenen Woche vor Gericht verhandelt und die Verfahren gegen alle fünf Angeklagten nach Ablauf des ersten Verhandlungstages gegen Auflagen und Weisungen eingestellt.
Urteil nach mutmaßlich geplanten Neonazi-Überfall in Hessen
Da sie zwischen 16 und 21 Jahren alt waren, als die Staatsanwaltschaft Anfang dieses Jahres Anklage gegen sie erhoben hatte, wurde nach Jugendstrafrecht gegen die Männer verhandelt. Der Kerngedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist „Erziehung vor Strafe“, weshalb Strafverfahren unter bestimmten Weisungen oder mit der Verpflichtung zu erzieherischen Maßnahmen beendet werden können.
Weitere Details zu dem Verfahren und der Gerichtsverhandlung wollte die Sprecherin auf Nachfrage nicht nennen. Verfahren nach Jugendstrafrecht werden in der Regel und auch in diesem Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, auch nach ihrem Abschluss geben die Gerichte nur eingeschränkt Auskunft.
Angeklagte wollten ihr Opfer fesseln und ausrauben
Der Wetzlarer Fall hatte Anfang vergangenen Jahres über Hessen hinaus für Aufsehen gesorgt. Im Februar des vergangenen Jahres hatten Zivilkräfte der Polizei dort fünf junge Männer im Alter von damals 15 bis 19 Jahren festgenommen, die der rechtsextremen Szene angehören sollen und offenbar vorgehabt hatten, einen Mann zu überfallen.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft hatten sie sich über den Messengerdienst Telegram dazu verabredet, den Mann in seiner Wohnung zu überfallen, zu fesseln und auszurauben. Zuvor hatten sie laut Anklage offenbar den Eindruck gewonnen, dass der Mann pädophil sei, weshalb man gegen ihn vorgehen und ihn zu seinen angeblichen Neigungen verhören müsse.
Warnhinweise vom Verfassungsschutz
Der hessische Verfassungsschutz hatte der Polizei vor der Festnahme den Hinweis gegeben, dass in Wetzlar offenbar ein Übergriff geplant war. Bei der Festnahme unweit der Wohnung des potenziellen Opfers hatten die Einsatzkräfte bei den jungen Rechtsextremen unter anderem Vermummungsmaterial, Paketklebeband, ein Einhandmesser und ein Pfefferspray sichergestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft der FR Anfang des Jahres mitgeteilt hatte, sollen alle fünf Männer Kontakte in die rechtsextreme Szene haben und teils aus dem Umfeld der hessischen „Jungen Nationalisten“ (JN) stammen, dem Jugendverband der rechtsextremen Kleinpartei „Die Heimat“ – der früheren NPD. Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf jungen Männern aufgrund ihrer Ermittlungen die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen. (Hanning Voigts)