Verfassungs­gericht verhandelt Grund­rechte am Flughafen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat am 23. November über das Recht auf Versam­mlungs­freiheit am Frank­furter Flug­hafen verhandelt. Julia Kümmel von der Initiative gegen Abschiebung klagt gegen ein Haus­verbot. Dieses hatte die FraPort gegen sie verhängt, weil sie 2003 gemeinsam mit fünf Anderen Flug­blätter gegen die Abschiebung eines Irakers nach Griechen­land protestiert. PE vom 16.11.2010

Die Klägerin und ihre Anwälte betonen, dass der Frank­furter Flug­hafen mit seinen Einkaufs­zentren, 1940 ha, über 70.000 Beschäf­tigten und mehr als 56 Millionen Passa­gieren im Jahr kein privater sondern ein öffent­licher Raum ist. Dies gilt umso mehr, als er sich auch im Besitz des Staates befindet.

Die FraPort versuchte sich mit Sicher­heits­bedenken heraus­zureden. Ihrer Meinung nach kann "schon eine Person eine unkon­trollier­bare Situation auslösen"

Darf man am Flughafen demonstrieren? HR vom 23.11.2010
Sind Demos am Flughafen erlaubt? SWR vom 23.11.2010
Freiheit unter den Wolken? TAZ vom 24.11.2010
Schlechte Karten für Flughafenbetreiber FR vom 24.11.2010

Klage gegen Hausverbote am Frankfurter Flughafen vom BGH abgewiesen

Seit einiger Zeit versucht die Fraport Proteste gegen Abschiebungen im Flughafen zu unterdrücken und verhängt dazu Hausverbote gegen AntirassistInnen. Die Klage einer Aktivistin des Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main auf Ausübung des Gundrechtes auf Demonstrationsfreiheit hat der BGH am 20. Januar zurückgewiesen. Die Klägerin überlegt nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. TAZ

Am 14. Januar 2006 fand bereits eine Demo gegen Hausverbote am Flughafen statt, an der laut Indymedia 80 Menschen teilnahmen.

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