Mehr als 1.000 gegen Nazi-Demo in Büdingen

Am 30. Januar 2016 haben in Büdin­gen ca. 150 Nazis von NPD und Freien Kame­rad­schaf­ten ge­mein­sam mit Pro NRW, WoW und PeGi­dAzis unter Füh­rung von Melanie Dittmer  demon­striert. Mot­to war Bü­din­gen wehrt sich – Asyl­flut stopp. Es wurde u..a. Na­tio­naler So­zia­lis­mus jetzt! und Frei, sozial und na­tio­nal! sowie Alles für Volk, Rasse und Nation! gerufen.

Gegen die Nazis demon­strier­ten ca. 1.200 Men­schen. Al­lein aus Frank­furt waren 200 - 300 Antifa­schis­tInnen nach Bü­din­gen gefahren.

Die Polizei hatte die Route der Nazis durch die Bü­din­ger In­nen­stadt stark ab­gesic­hert. Ver­suc­he von Antifa­schis­tInnen auch nur in die Nähe der Demo-Route zu ge­lan­gen hat die Poli­zei mit Pfef­fer­spray, Schlag­stock und Kes­seln verhindert.

Insgesamt hat eine omni­prä­sen­te und extrem auto­ritär auf­tre­ten­de Poli­zei eine Mini-De­mon­stra­tion der Nazis in Bü­din­gen durch­ge­setzt. Schlech­te Pla­nung/Koor­dina­tion und tak­ti­sche Fehler der antifa­schis­ti­schen Demon­stran­tIn­nen haben ihnen dies rela­tiv leicht ge­macht.

Video und Bericht HR, FR, TAZ

Neonazis in Büdingen Gegen die braune Hetze FR mit vielen Fotos
30. Januar: Büdingen ... Pressefotografie
Wir waren sehr viel mehr als die ... @linksaktiv8230;
Bericht vom Neonaziaufmarsch in Büdingen, 30. Januar 2016 Josef Preiselbauer

Bühne frei für Melanie Dittmer und ihre Neonazis Das Video gibt einen Eindruck von der Nazi-Demo, ihren TeilnehmerInnen und Parolen

Über Tausend gegen hundert Neonazis Beobachter News
Demo gegen Flüchtlngsunterkunft RTL Hessen zur Nazi-Demo und Gegenprotest

Der 30. Januar in Büdingen swing

VGH und BVG verbieten Fackeln- Nazis dürfen vor Flüchtlingsheime

Der VGH hatte den Nazis das mitführen von Fackeln ver­bo­ten. Be­grün­det hat er dies weder mit dem Datum, noch mit der er­höh­ten Brand­ge­fahr in der Bü­din­ger Alt­stadt:

Der Senat ist der Auf­fas­sung, dass vor dem Hin­ter­grund der stark ange­stie­genen Zahl von Brand­an­schlä­gen auf Flücht­lings­unt­er­künf­te das Tra­gen von Fac­keln ein ag­gres­sives und provo­ka­tives Ver­halt­en ist, das ge­eig­net ist, ein Klima der Gewalt­demon­stra­tion und der po­te­nzi­el­len Ge­walt­be­reit­schaft zu er­zeugen.

Weiter stellte der VGH fest, dass das Tragen von Fackeln ein­schüch­ternd wirkt. Gie­ßener All­ge­meine, HR

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Fackel­verbot be­stä­tigt.

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